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AGB von Mondfeuer
1 Tätigkeitsfeld
Mondfeuer ist in der Konzipierung, Organisation und Durchführung von Kursen, Seminaren, Workshops, Weiterbildungen sowie Retreats im Bereich Gesundheitsförderung und achtsamkeitsbasiertem Stressmanagement in der Natur und im Wald tätig (Shinrin-Yoku, Waldbaden), sowie auch im Anbieten von Shinrin-Yoku Angeboten im Einzelsetting, in der Durchführung von Kursen im Gesundheits- wie auch Bereich der Lebenshilfe und Meditation.
2 Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verträge zwischen Mondfeuer (nachfolgend Anbieterin) und Teilnehmer/innen (nachfolgend Privatkunde) oder geschäftlichen Auftraggebern (nachfolgend Geschäftskunde). Diese AGB sind Bestandteil jeder Offerte der Anbieterin. Mit der Annahme einer Offerte akzeptiert der Kunde diese AGB. Es gilt die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Version der AGB. Allfällige Änderungen der AGB im Einzelfall bedürfen der Schriftform.
3 Vertragsschluss
3.1 Privatkunden
Die Anmeldung zu einem Kurs, Seminar, etc. ist jederzeit möglich. Die Anmeldung ist für den Anmelder verbindlich. Die Anmeldung erfolgt in der Regel durch den Privatkunden direkt bei der Anbieterin oder, in Absprache mit der Anbieterin, bei einem mandatierten Drittanbieter.
Nach Eingang der Anmeldung versendet die Anbieterin oder der mandatierte Drittanbieter eine Anmeldebestätigung. Mit dem Versand der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande und es wird für Privatkunden ein Platz verbindlich reserviert.
Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben, jedoch unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung. Bei ungenügenden Anmeldungen wird der Kurs in der Regel auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Findet der Kurs nicht statt, wird nach Wahl des Kunden eine Umbuchung vorgenommen, oder das bereits bezahlte Kursgeld vollumfänglich zurückerstattet.
3.2 Geschäftskunden
Die Anbieterin erstellt für Geschäftskunden individuell ausgearbeitete Offerten, basierend auf der konkreten Anfrage des potentiellen Geschäftskunden und basierend auf den aktuell geltenden Honorar-Ansätzen der Anbieterin (auf Anfrage werden diese gerne vorgängig mitgeteilt). Vorgelegte Offerten behalten Ihre Gültigkeit, wenn nicht ausdrücklich auf der Offerte anders vermerkt, für 20 Kalendertage. Sämtliche in der Offerte aufgeführten Leistungen sind bindend und integraler Bestandteil des Angebots. Die Auftragserteilung durch den Geschäftskunden erfolgt durch die Unterzeichnung der vorgelegten Offerte durch den Geschäftskunden.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt das Teilnehmermanagement durch den Geschäftspartner selber; anderslautende Vereinbarungen müssen im Vertrag vermerkt sein. Auch die Teilnehmerzahlen werden, immer in Absprache mit der Anbieterin, durch den Auftraggeber/Geschäftskunden festgelegt.
4 Entgelt
4.1 Privatkunden
Die von der Anbieterin publizierte Teilnahmegebühr für ein Angebot (Kurs, Weiterbildung etc.) versteht sich inklusive der MWST und enthält die in der Ausschreibung genannten Leistungen. Nie inbegriffen in den Teilnahmegebühren sind die Reisekosten der Teilnehmer/Innen. Übernachtungs- und Verpflegungskosten und Seminarpauschalen der Teilnehmer/Innen sind immer gemäss Ausschreibung auf der Website der Anbieterin und sind, wenn nicht ausdrücklich erwähnt, nicht im Kurspreis inklusive.
4.2 Geschäftskunden
Das Entgelt für Geschäftskunden bemisst sich nach der individuell ausgearbeiteten Offerte der Anbieterin.
5 Zahlungskonditionen
5.1 Privatkunden
5.1.1 Kurse bis max 1 Tag
Bei Kursen und Angeboten welche maximal 1 Tag dauern, werden die Kursgebühren mit der schriftlichen Bestätigung durch die Anbieterin fällig und sind spätestens bis am Kurstag zu bezahlen.
5.1.2 Weiterbildungen und mehrtägige Kurse
Bei Weiterbildungen und mehrtägigen Kursen verpflichtet sich der Privatkunde, mit der schriftlichen Anmeldung die totalen Teilnahmegebühren bis spätestens 7 Tage vor Kursbeginn zu bezahlen. Bei kurzfristigen Anmeldungen für mehrtägige Veranstaltungen ist die volle Kursgebühr nach Erhalt der Anmeldebestätigung sofort auf das Konto der Anbieterin zu überweisen. Generell gilt: Die volle Kursgebühr muss bei allen Angeboten VOR Kursbeginn auf dem Konto der Anbieterin eingegangen und auf dem Firmenkonto ersichtlich sein.
5.1.3 Allgemeines
Barzahlung ist nur nach Abmachung mit der Anbieterin in Ausnahmefällen möglich.
Werden die obgenannten Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann der Veranstaltungsplatz durch die Anbieterin weitergegeben werden.
Generell gilt: Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung.
5.2 Geschäftskunden
Aufträge von Geschäftskunden werden in der Regel nach Durchführung des Anlasses in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist vom Geschäftskunden innert 10 Tagen nach Erhalt und ohne Abzüge auf das von der Anbieterin kommunizierte Konto zu begleichen.
Bei Erstkunden darf die Anbieterin nach Vertragsabschluss eine Anzahlung in der Höhe von maximal 30% des vereinbarten Honorars erheben.
6 Absagen oder Änderung durch den Kunden
6.1 Privatkunden
Schriftliche Kursanmeldungen sind verbindlich. Eine Abmeldung aus einem Kurs ist nicht nur mit administrativem Aufwand verbunden, sondern der Kursplatz wurde reserviert und kann u.U. nicht weiter besetzt werden. Stornierungen resp. Abmeldungen von einer gebuchten Veranstaltung müssen immer schriftlich (per E-Mail oder auf dem Postweg) und innerhalb der unten aufgeführten Frist erfolgen.
Sofern nichts anders angegeben, gelten bei Stornierung durch den Teilnehmer folgende Annullationsgebühren:
Bei Halbtageskursen:
- Bei Rücktritt von mehr als 3 Werktagen vor der Veranstaltung entstehen keine Kosten.
- Bei Rücktritt ab 3 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig.
Bei Tageskursen, bei Weiterbildungen und Veranstaltungen ab 2 Tagen
- Bei Rücktritt von mehr als 31 Kalendertagen vor der Veranstaltung: CHF 30.00 Aufwandpauschale
- Bei Rücktritt von 30 bis 15 Kalendertagen vor der Veranstaltung: 50% der Kurskosten
- Bei Rücktritt von weniger als 15 Kalendertagen: Die volle Kursgebühr ist fällig.
- Bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig.
- Bei Erkrankung (mit Arztzeugnis): Es besteht selbstverständlich die Möglichkeit der Umschreibung in einen anderen Kurs je nach Verfügbarkeit.
6.2 Geschäftskunden
Bei Stornierung der vertraglich festgehaltenen Vereinbarungen durch den Geschäftskunden gelten folgende Bedingungen:
- Bei Rücktritt von mehr als 30 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn:
- Es wird eine Aufwandpauschale von CHF 350.00 fällig. Weiter gilt: Allenfalls bereits geleistete Aufwände – z.B. Sitzungen, Rekognoszierung vor Ort, Konzeptentwicklung etc. und die damit entstandenen Spesen werden gemäss effektivem Aufwand und den geltenden Stunden-Honoraransätzen der Anbieterin vollumfänglich in Rechnung gestellt und sind spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.
- Bei Rücktritt zwischen 30 und 20 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn wird 50% des vertraglich vereinbarten Gesamtbetrages fällig.
- Bei Rücktritt von weniger als 20 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn ist die volle vertraglich vereinbarte Auftragssumme fällig.
7 Absagen oder Änderung durch die Anbieterin
7.1 Allgemeines
Die Anbieterin behält sich aus organisatorischen Gründen vor, Kurse, Retreats und Weiterbildungen zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen und in Ausnahmefällen den Durchführungsort zu ändern.
Fällt eine Kursleitung kurzfristig aus, kann das Ausbildungsprogramm zeitlich umgestellt oder eine Stellvertretung eingesetzt werden.
7.2 Absage durch die Kursveranstalter Im Fall einer Absage einer Veranstaltung / eines Kurses können die Teilnehmer zwischen der Teilnahme an ersatzweise angebotenen Terminen und der Rückerstattung eventuell schon überwiesener Teilnahmegebühren wählen. Im Fall der ersatzlosen Absage einer Veranstaltung werden bereits überwiesene Teilnahmegebühren vollumfänglich zurückerstattet.
7.3 Absage aus anderen Gründen
Ein Kurs / eine Veranstaltung kann jederzeit infolge von spezifischen Wetterkonditionen im Wald, höherer Gewalt, Streiks, Unruhen, behördlicher Massnahmen oder anderen Gründen abgesagt werden, welche die Durchführung verunmöglichen, gefährden oder erheblich erschweren.
Bei Ausfall auf Grund von Erkrankung/Unfall eines Kursleiters/Referenten behält sich die Anbieterin vor, die Veranstaltung örtlich und/oder zeitlich zu verlegen, einen anderen Kursleiter/Referenten ersatzweise einzusetzen oder die Veranstaltung abzusagen.
Im Fall einer örtlichen oder zeitlichen Verlegung einer Veranstaltung können die Teilnehmer zwischen der Teilnahme an dem ersatzweise angebotenen Termin und der Rückerstattung eventuell schon überwiesener Teilnahmegebühren wählen. Im Fall der ersatzlosen Absage einer Veranstaltung werden bereits überwiesene Teilnahmegebühren vollumfänglich zurückerstattet.
7.4 Keine weitergehenden Ansprüche
Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche (insbesondere Stornogebühren für Reise oder Hotelkosten) bei Änderungen oder Absage einer Veranstaltung bestehen nicht. Die Stornierungs- und Änderungsbedingungen gelten für Privat- und Geschäftskunden gleichermassen.
8 Voraussetzungen zur Teilnahme
Der Privatkunde verfügt über eine normale psychische und physische Belastbarkeit. Allfällige gesundheitliche Probleme sind der Anbieterin bei der Kursanmeldung bzw. spätestens vor Kursbeginn zu melden.
Der Privatkunde verpflichtet sich, gegenüber Drittpersonen strengste Diskretion zu wahren bezüglich Personen und Ereignissen, welche im Rahmen des Kurses oder Lehrganges zur Sprache gebracht werden.
9 Versicherung
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Jede/r Teilnehmer*in muss selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen haben. Eine Annullationskostenversicherung ist für Weiterbildungen empfehlenswert.
10 Haftungsausschluss
Die Anbieterin haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit, für Folgeschäden, für mittelbare Schäden, für entgangenen Gewinn oder für Handlungen ihrer Hilfspersonen.
Die Anbieterin übernimmt keine Haftung für private Gegenstände oder Wertsachen, welche die Teilnehmer an die Veranstaltungen mitbringen. Ein Grossteil der Veranstaltungen findet im Wald statt; die Teilnehmer müssen sich entsprechend vorbereiten, kleiden und vorsichtig verhalten. Die Anbieterin übernimmt insbesondere keine Haftung für Gefahren, die beim Aufenthalt im Wald auftreten können.
12 Gesundheitliche Probleme
sind der Anbieterin bei der Kursanmeldung oder spätestens vor Kursbeginn zu melden. Dies gilt insbesondere für psychische Erkrankungen und Medikation, sowie für Allergien und Herz-Kreislauf Beschwerden. In diesen Fällen tragen die Teilnehmer die Verantwortung, die Teilnahme an der Veranstaltung mit einer medizinischen Fachperson vor dem Besuch der Veranstaltung abzuklären und allfällig nötige Notfallmedikamente sind vom Teilnehmer zur Veranstaltung mitzubringen.
13 Datenschutz
Die Anbieterin verpflichtet sich, Personendaten von Kunden durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen zu schützen. Sie bearbeitet die vom Kunden übermittelten Personendaten zur Abwicklung des Vertrages und zur Übermittlung an allfällige Leistungserbringer für die gebuchten Veranstaltungen. Der Teilnehmer erklärt sich mit diesen Datenbearbeitungen und - bekanntgaben einverstanden.
Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer, Personendaten anderer Teilnehmer weder an Dritte weiterzugeben, noch für persönliche Werbezwecke zu verwenden.
14 Änderungen Programm- und Preisänderungen
zukünftiger Kurse sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.
15 Weiteres
Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen weder ganz noch teilweise ohne schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei abgetreten oder in sonstiger Weise auf Dritte übertragen werden.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke aufweisen, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien ursprünglich beabsichtigten, wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die ausschliessliche Zuständigkeit des Richteramt Thal-Gäu in Balsthal vereinbart.
Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).
Matzendorf, 20. November 2021